
Überall parken, wo es nicht verboten ist. Diese Regel gilt für Wohnmobile nur eingeschränkt. Erlaubtes Parken mit einem Wohnmobil liegt dann nicht mehr vor, wenn der Zweck „verkehrsfremd“ ist. Anders gesagt: Der Grund für das Parken muss in erster Linie immer in der Teilnahme am Straßenverkehr liegen. Nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) werden die Grenzen des zulässigen „Gemeingebrauchs“ Weiterlesen [...]

Mai 17th, 2011
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